Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert
14. Oktober 2020
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV.
So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.
Siehe Medienmitteilung und weitere Berichte
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