IV-Rente, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag, Taggeld
Wenn Ihr Gesundheitsschaden über längere Zeit eine berufliche Eingliederung verunmöglicht, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf eine IV-Rente haben.
Weitere Geldleistungen:
- Wenn Ihre Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermögen, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV.
- Wenn Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe benötigen, ist eine Hilflosenentschädigung möglich.
- Wenn Sie wegen Hilflosigkeit Assistenzpersonen beschäftigen, prüfen wir, ob wir Ihnen Assistenzbeiträge vergüten können.
- Während Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen haben Sie Anspruch auf Taggelder der IV.