Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Erhalt des Arbeitsplatzes bei Krankheit oder Unfall

Ziel der Invalidenversicherung ist es, einen Arbeitsplatz im Fall von Invalidität zu erhalten oder anzupassen. Dabei werden Sie durch Massnahmen wie Umschulungen oder Coachings unterstützt.

Beim Eingang einer IV-Anmeldung startet die IV – falls noch ein Arbeitsplatz vorhanden ist – die Frühintervention. Ziel ist, dass ein Arbeitsplatz erhalten oder angepasst werden kann. Dazu unterstützt die IV Sie mit Massnahmen. Beispiele sind:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes durch Hilfsmittel an die neue Situation.
  • Finanzielle Hilfe für Ausbildungen, damit Sie im Unternehmen eine andere Funktion übernehmen können.
  • Bei psychischen Problemen kann Ihnen die IV ausserdem einen Job-Coach zur Verfügung stellen. Dieser unterstützt Sie in der schwierigen Situation und entlastet Ihre Vorgesetzten und Ihr Team.

Mehr Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Merkblatt "Früherfassung und Frühintervention".

Erklärvideo: Invalidenversicherung für Arbeitgebende

Wie kann die Invalidenversicherung Arbeitgebende oder HR-Personen und ihre Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen bis zur Wiedereingliederung begleiten? Folgendes Erklärvideo gibt Ihnen in weniger als 3 Sekunden wichtige Informationen.

Früherfassung (FE)

Eine Früherfassung (FE) ermöglicht der Invalidenversicherung sofort zu prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist oder nicht.

Aufbautraining

Die IV unterstützt Sie bei Bedarf nach längerer Abwesenheit von der Arbeitswelt mit Trainings, die Ihre Arbeitsfähigkeit wieder aufbauen. Diesbezüglich erhalten Sie mehr Informationen von Ihrer Eingliederungsfachperson.

Ausbildungskurse

Durch Ausbildungen oder Umschulungen erhalten Sie die Möglichkeit, neue Stellen in der Arbeitswelt zu besetzen.

Arbeitsplatzanpassung / Hilfsmittel

Sie, als versicherte Person, werden von der IV dabei unterstützt, Ihren Arbeitsplatz an Ihre gesundheitsbedingten Einschränkungen anzupassen.

IV-Arbeitgeberfragebogen

Bei einer IV-Anmeldung muss neben der medizinischen auch die berufliche Situation der versicherten Person geklärt werden. Aus dem Grund nimmt die IV mit dem aktuellen - oder unter Umständen auch einem ehemaligen -  Arbeitgeber Kontakt auf. Dies geschieht mit dem IV-Arbeitgeberfragebogen.

Häufig gestellte Fragen

Warum muss ich mich bei der IV anmelden, obwohl ich schon wieder am Arbeiten bin?
Muss mein/e Arbeitgeber/in bei einem IV-Verfahren zwingend informiert werden?
Ich bin Arbeitgeber/in, welche Unterstützung kann ich von der IV erwarten?